Förderung der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
im Rahmen der Bildungsprämie

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung:
Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, führt die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" ein. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden, dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. Die Förderung geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:
Ein Prämiengutschein in Höhe von max. 154 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 20.000 € (oder 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Mit dem Weiterbildungssparen wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
Ein Weiterbildungsdarlehen kann auch bei höheren Einkommen in Anspruch genommen werden. Rechtsgrundlage wird eine Förderrichtlinie sein.
Weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info
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