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Geschäftsbedingungen (Stand 09/2009)

§ 1

Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bestätigt bis die begrenzte Teilnehmerzahl erreicht ist.

§ 2

Die Anmeldung erfolgt jeweils für

 
  • einen 2-semestrigen berufsbegleitenden Lehrgang,
  • Vollzeitlehrgang (14 Wochen),
  • Intensiv-Klausurenlehrgang (6 Wochen),
  • Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung),
  • Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung) oder
  • Fernlehrgang.
 

Der Seminarteilnehmer kann innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss die Anmeldung schriftlich widerrufen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter den Voraussetzungen des § 626 BGB eine Kündigung des Vertrags erfolgen. Bei berufsbegleitenden Lehrgängen ist eine Kündigung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende des jeweiligen Semesters möglich.

§ 3

Das Unterrichtsmaterial wird jeweils zu der entsprechenden Seminartagung bzw. zu Beginn des Vollzeitlehrgangs ausgegeben und bleibt zur intensiven Bearbeitung (für Unterstreichungen, Anmerkungen, Ergänzungen etc.) Eigentum des Lehrgangsteilnehmers. Ein Anspruch auf spätere Nachlieferung des Unterrichtsmaterials besteht nicht.

Der Seminarteilnehmer verpflichtet sich, das Unterrichtsmaterial nur für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen werden auch strafrechtlich verfolgt.

§ 4

Die Seminargebühren betragen für den

 
  • Grundlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (GL-B): 1.100 €.
  • Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (KL-B): 1.100 €.
  • Vollzeitlehrgang (14 Wochen) (GL/KL-V): 4.500 €.
  • Intensiv-Klausurenlehrgang (6 Wochen) (KL-V): 2.600 €.
  • Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung) (AB-B): 720 € [*].
  • Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung) (PS): 500 €.
  • Fernlehrgang (FL): 1.260 €.
 

[* 60 € werden erstattet bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar]

Die Zahlungen sind im voraus zu leisten auf das Konto:

Postbank Hamburg, Konto 719017202, BLZ 200 100 20.

Bei gleichzeitigem Besuch des berufsbegleitenden Grund- und Klausurenlehrgangs beträgt die Semestergebühr 1.500 €.

Die Semestergebühren für den berufsbegleitenden Grund- und Klausurenlehrgang können in jeweils 6 gleichen Monatsraten von je 190 € bzw. 250 € (bei gleichzeitigem Besuch des berufsbegleitenden Grund- und Klausurenlehrgangs) gezahlt werden. Bei Ratenzahlung sind die Raten bis spätestens zum 10. des betreffenden Monats zu entrichten. Werden die Fälligkeitstermine überschritten, so wird auch ohne Mahnung oder zusätzliche Zahlungsaufforderung der noch ausstehende Gesamtbetrag fällig.

Bei Anmeldung zum Vollzeitlehrgang (14 Wochen) wird gegen Gebührenvorauszahlung von 900 € ein Teil des Unterrichtsmaterials des Grundlehrgangs per E-Mail zugesandt, frühestens jedoch zu Beginn des Lehrgangsjahres. Im Falle eines Rücktritts verbleiben die Unterlagen beim Seminarteilnehmer, der vorausgezahlte Betrag wird nicht erstattet.

§ 5

Durch die Anmeldung zum Abschlusslehrgang bzw. zur Prüfungssimulation verpflichten sich die Teilnehmer zur zeitnahen Übersendung eines ausführlichen Protokolls über ihre mündliche Prüfung an das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner.

§ 6

Irgendwelche Ansprüche wegen Unterrichtsausfall aus Krankheitsgründen oder sonstigen Gründen gehen nicht über die zeitanteilige Rückgewähr von gezahlten Seminargebühren hinaus. Der Seminarveranstalter ist von jeder Haftung für irgendwelche Schäden, die dem Seminarteilnehmer aus Anlass der Teilnahme am Seminar entstehen, befreit. Das Versäumen von Seminarveranstaltungen durch den Seminarteilnehmer rechtfertigt nicht, die Seminargebühren anteilig zu kürzen.

§ 7

Änderungen des Lehrplans, des Seminaraufbaus und des Dozenteneinsatzes bleiben dem Seminarveranstalter vorbehalten. Zwischenzeitliche Gebührenanpassungen bleiben vorbehalten.

§ 8

Nebenabreden zum Seminarverhältnis sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 9

Der Seminarteilnehmer klärt die Zulassungsfragen und Förderungsbedingungen in eigener Verantwortung. Eine Versagung der Zulassung zur Prüfung oder der Förderung berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages.

§ 10

Der Seminarleiter kann Seminarteilnehmer, die durch ihr Verhalten Ursachen dafür setzen, dass andere Lehrgangsteilnehmer am Erreichen des Seminarziels gehindert werden, von den Seminarveranstaltungen ausschließen.

© Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner Osterberg 17 24113 Kiel-Molfsee Fon 0431 650184 Fax 0431 651543 mail@huttegger.de

Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner
Osterberg 17
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Fax 0431 651543
mail@huttegger.de