Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3)
Seit Antragstellung 16. November 2022 gibt es ein neues Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung: Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3).
Es werden bis zu 40 % für die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen übernommen, maximal 1.500 € pro Kalenderjahr pro Antragsteller:in. Voraussetzung ist, dass sich der/die Arbeitgeber:in mit mindestens 60 % an der Weiterbildung beteiligt und der Erwerbstätige in Schleswig-Holstein wohnt oder arbeitet.
Es wird auch die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung gefördert!
Weitere Informationen auf der Homepage der Investitionsbank.