Förderprogramm für berufliche Weiterbildung in Schleswig-Holstein

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3)

Seit Antragstellung 16. November 2022 gibt es ein neues Förderprogramm für die berufliche Weiterbildung: Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3).

Es werden bis zu 40 % für die berufliche Weiterbildung von Erwerbstätigen übernommen, maximal 1.500 € pro Kalenderjahr pro Antragsteller:in. Voraussetzung ist, dass sich der/die Arbeitgeber:in mit mindestens 60 % an der Weiterbildung beteiligt und die/der Erwerbstätige in Schleswig-Holstein wohnt und arbeitet.

Der Antrag muss spätestens 4 Kalenderwochen vor Beginn des Lehrgangs bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) eingegangen sein. Die Antragsstellung hat grds. elektronisch über die Seite der IB.SH zu erfolgen.

Es wird auch die Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung gefördert!

Weitere Informationen auf der Homepage der Investitionsbank.

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