Wichtige Änderung bei der Anmeldung
Seit dem 1. Januar 2026 können Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung in einigen Bundesländern (u.a. in Schleswig-Holstein) nur noch über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern eingereicht werden. Eine postalische Einreichung ist nicht mehr möglich. Den Link zum Portal finden Sie hier.
Über dieses Portal können dann Informationen über den Stand Ihres Antrages, Ihrer Prüfung oder die Noten und Ergebnisse nebst den entsprechenden Bescheiden zeitnah und rechtssicher zur Verfügung gestellt werden.
Eine Anmeldung beim Antragsportal ist nur mit dem Personalausweis und der BundID möglich! Stellen Sie daher rechtzeitig sicher, dass die Online-Funktion Ihres Personalausweises freigeschaltet ist. Zudem können zeitliche Verzögerungen durch das Erstellen eines BundID-Kontos auftreten. Wenn Sie dieses Jahr in die Prüfung gehen möchten, kümmern Sie sich schnellstmöglich um Personalausweis und BundID.
Nähere Informationen über den Zugang zum Antragsportal der Steuerberaterkammern finden Sie auf unserer Homepage in den Downloads oder hier.
Bei Fragen oder Problemen mit dem Zugang zum Antrags-Portal können Sie sich an die Steuerberaterkammern wenden.