Aktueller Stand der Dinge
Was ist geplant?
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es noch kein Gesetzgebungsverfahren zur geplanten Reform der Steuerberaterprüfung. Allerdings wurden zwischen dem Berufsstand und der Finanzverwaltung bereits weitreichende Überlegungen angestellt und nach Aussage der Bundessteuerberaterkammer auch in einigen wichtigen Punkten Einvernehmen erzielt.
Erwartet werden die folgenden Änderungen der Steuerberaterprüfung:
- Zukünftig soll die Beschränkung auf höchstens drei Fehlversuche entfallen. D.h. auch nach dreimaligem Durchfallen soll ohne Einschränkung die Prüfung wiederholt werden können. Auch diejenigen, die in der Vergangenheit bereits dreimal durch die Prüfung gefallen sind, sollen wieder zugelassen werden können.
- Der Fakultätsvorbehalt soll fallen, d.h. unabhängig vom Studienfach soll eine Zulassung zur Steuerberaterprüfung möglich sein. Dazu soll der Prüfling dann aber einen bestimmten Umfang an Kenntnissen in Wirtschaftswissenschaften und wohl auch in Recht nachweisen müssen, welche im Rahmen des Studiums oder anderweitig erworben wurden.
- Kernstück der Reform soll die Modularisierung der Prüfung sein. Bisher müssen alle drei Klausuren geschrieben werden – also zwingend als sog. Dreierblock – und um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden muss der Durchschnitt aus allen drei Klausuren mindestens eine 4,5 ergeben. Zukünftig soll jede Klausur ein gesondert zu bestehendes Modul darstellen. Ein Durchschnitt der drei Klausuren soll nicht mehr gebildet werden, sondern es muss jede Klausur mit einer 4,5 bestanden werden.
- Modularisierung bedeutet auch, dass nicht mehr alle Klausuren an einem Termin geschrieben werden müssen. Vielmehr soll der Prüfling entscheiden können, wie viele Klausuren er wann schreiben möchte. Er kann also in dem einen Jahr zwei schreiben und im nächsten Jahr die dritte oder er streckt die drei Klausuren auf drei Jahre.
- Jede bestandene Klausur soll mitgenommen werden können. Unklar ist, wie lange: ein Jahr, zwei oder drei Jahre oder noch länger?
- Erst wenn alle drei Klausuren innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einer 4,5 bestanden sind, soll es die Zulassung zur mündlichen Prüfung geben.
- Wer durch die mündliche Prüfung fällt, soll diese voraussichtlich einmal wiederholen können, ohne die schriftliche Prüfung noch einmal zu wiederholen. Das ist derzeit anders: Wer durch die mündliche Prüfung fällt, muss noch einmal ganz von vorn anfangen.
Voraussichtlich bleiben wird es bei dem Folgendem:
- Es wird nur einen Prüfungstermin im Jahr geben: wie gehabt 3 Tage im Oktober.
- Der Inhalt und Aufbau sowie der Zeitumfang und das Niveau sollen bleiben wie bisher.
- Bestanden hat nur, wer eine Gesamtnote aus schriftlicher und mündlicher Prüfung von 4,15 erzielt.
- Schriftliche und mündliche Prüfung sollen weiterhin gleich gewichtet bleiben, d.h. 50/50.
- Die Zulassungsvoraussetzungen sollen sich mit Ausnahme des Fakultätsvorbehalts nicht ändern. Die notwendige Praxiszeit muss vor dem Ablegen der ersten Prüfungsklausur erfüllt sein.
Wie ist der weitere Ablauf?
- 2026 soll das Steuerberatungsgesetz entsprechend geändert werden.
- Im Oktober 2028 soll die die modularisierte Prüfung an den Start gehen.
- Wer im Oktober 2026 oder 2027 in die Prüfung geht, für den ist alles wie bisher.
- Es soll eine klare Trennung zwischen alter und neuer Prüfungsordnung geben. Wer 2026 oder 2027 durch die Prüfung fällt, soll keine Klausuren in das Jahr 2028 mitnehmen können, sondern muss ab 2028 die einzelnen Module bestehen.
Unsere Empfehlung:
Prüfung 2026:
Wer bereits in der Vorbereitung zur Steuerberaterprüfung ist und 2026 in die Prüfung gehen möchte, sollte unbedingt die Prüfung schreiben! Durch das Schreiben der Blockprüfung können schwächere Noten ausgeglichen werden, da es nur auf einen Durchschnitt aller drei Klausuren von 4,5 ankommt. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, hat man weitere Versuche.
Prüfung 2027:
Wer sich auf den Prüfungstermin 2027 vorbereitet, sollte seine Vorbereitung genau so machen wie geplant. Denn auch die Prüfung 2027 ist noch wie immer – nämlich als Blockprüfung mit einer zu erreichenden Durchschnittsnote von 4,5. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, kann diese in 2028 wiederholt werden und zwar auch als Blockprüfung mit allen drei Klausuren. In der Wiederholungsprüfung wird die Hürde zum Bestehen allerdings ein bisschen höher sein, da dann voraussichtlich alle drei Klausuren mit einer 4,5 bestanden werden müssen. Auf der anderen Seite könnten aber auch bestandene Klausuren in das darauffolgende Jahr mitgenommen werden.
Prüfung 2028:
Wer sich auf den Prüfungstermin 2028 oder später vorbereitet, dem empfehlen wir, sich grds. auf alle drei Klausuren als Blockprüfung vorzubereiten. Denn zum einen ist in der Regel ein Gesamtüberblick über alle prüfungsrelevanten Bereiche auch beim Schreiben nur einer Klausur von Nöten. Zum anderen zieht sich bei Ablegen der Blockprüfung der Lernstress nicht über mehrere Jahre. Darüber hinaus ist gerade die Abgrenzung zwischen den Themengebieten der Ertragsteuerklausur und der Bilanzwesenklausur nicht klar möglich. Im Übrigen gilt es zu bedenken, dass in der mündlichen Prüfung alle Prüfungsgebiete präsent sein müssen, was bei einer langgestreckten Vorbereitungszeit zu einer großen Herausforderung wird.
Sollten bei der Blockprüfung im Erstversuch Module nicht bestanden werden, können diese im nächsten Jahr gezielt angegangen werden.
Wer privat oder beruflich stark eingespannt ist, für den kann es Sinn machen, die Module jährlich nacheinander abzulegen. Dann sollte aber eine fokussierte und fundierte Vorbereitung erfolgen, damit der jeweilige Versuch auch tatsächlich klappt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass sich aufgrund nicht bestandener Module die Vorbereitungszeit stark ausweitet und der Prüfungsstress durch „aufgestaute“, nicht bestandene Module zunehmend steigt.