Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 01.04.2025)
§ 1 - Allgemeines, Vertragsschluss
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner (Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel) [im Folgenden: Steuerseminar] und dem/der einzelnen Teilnehmer:in der vom Steuerseminar angebotenen Lehrgänge [im Folgenden: Lehrgangsteilnehmer:in].
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der Anmeldebestätigung bei dem/der Lehrgangsteilnehmer:in zustande. Die Anmeldebestätigung ergeht in Textform entweder per E-Mail oder auf dem Postweg.
Die Anmeldungen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bestätigt bis die begrenzte Teilnehmendenzahl erreicht ist.
Die Anmeldung erfolgt jeweils für
einen berufsbegleitenden Lehrgang (Grund- oder Klausurenlehrgang),
Vollzeitlehrgang (14 Wochen),
Klausuren-Intensivlehrgang (6 Wochen),
Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung),
Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung),
Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung),
Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung),
zusätzliche Klausuren (6, 9 oder 12) oder
Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang.
§ 2 - Widerruf
Widerrufsrecht
Der/Die Lehrgangsteilnehmer:in hat – sofern er/sie Verbraucher:in ist – das Recht, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen in Textform zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit Vertragsschluss. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, muss der/die Lehrgangsteilnehmer:in dem Steuerseminar mittels einer eindeutigen Erklärung [z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail (mail@huttegger.de)] über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dafür kann das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat das Steuerseminar alle Zahlungen, die es von dem/der Lehrgangsteilnehmer:in erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der/die Lehrgangsteilnehmer:in eine andere Art der Lieferung als die vom Steuerseminar angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem Steuerseminar eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet das Steuerseminar dasselbe Zahlungsmittel, das der/die Lehrgangsteilnehmer:in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde untereinander ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird das Steuerseminar wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnen.
Der/Die Lehrgangsteilnehmer:in hat die Waren (Lehrgangsunterlagen) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem das Steuerseminar über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet wird, an das Steuerseminar zurückzusenden oder zu übergeben (Adresse: Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel). Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet werden. Der/Die Lehrgangsteilnehmer:in trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll und hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in diesbezüglich bis zum Widerruf bereits an Veranstaltungen teilgenommen, so hat er/sie dem Steuerseminar einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er/sie das Steuerseminar von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsbelehrung
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An [Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner, Am Kiel-Kanal 2, 24106 Kiel, E-Mail: mail@huttegger.de]:
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
- Bestellt am (*)/erhalten am (*)
- Name des/der Verbraucher(s)
- Anschrift des/der Verbraucher(s)
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
- Datum
§ 3 - Lehrgangsgebühren
Die Lehrgangsgebühren betragen für den
Grundlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (GL-B) | 1.300 € (je Semester); für Wiederholer:in des gleichen Semesters GL-B: 650 € |
Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (KL-B) | 800 € (je Semester) [ab Sommersemester 2025] |
Gleichzeitiger Besuch von GL-B und KL-B in einem Semester, ohne Wiederholung des gleichen Semesters GL-B | 1.775 € (je Semester) [ab Sommersemester 2025] |
Gleichzeitiger Besuch von GL-B und KL-B in einem Semester mit Wiederholung des gleichen Semesters GL-B: | 1.450 € (je Semester) [ab Sommersemester 2025] |
Vollzeitlehrgang (14 Wochen) (VZ) |
5.200 €
Rabatt:
|
Klausuren-Intensivehrgang (6 Wochen) (KL-I) |
3.200 €
Rabatt:
|
Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung) (AL-B) | 810 €; für Kurswiederholer:in: 405 €; 50 € werden bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar erstattet, wenn es in digitaler Form unter Verwendung des vom Steuerseminar bereitgestellten Vordrucks erstellt ist |
Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung) (PS) | 620 € |
Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung) (FL-S) | 1.680 € |
Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung) (FL-M) | 400 € |
Zusätzliche Klausuren | 6 Klausuren: 290 €; 9 Klausuren: 410 €; 12 Klausuren: 540 € |
Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang | 525 € 450 € für Teilnehmende des Steuerfachwirt-Lehrgangs des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. |
Grundlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (GL-B) | 1.300 € |
Klausurenlehrgang (berufsbegleitend) je Semester (KL-B) | 1.300 € |
Gleichzeitiger Besuch von GL-B und KL-B je Semester | 1.750 € |
Vollzeitlehrgang (14 Wochen) (VZ) | 5.200 € ❶ |
Klausuren-Intensivehrgang (6 Wochen) (KL-I) | 3.200 € ❶ |
Abschlusslehrgang (zur mündlichen Prüfung) (AL-B) | 760 € / ab 2025: 810 € ❷ für Kurswiederholer:in: 375 € / ab 2025: 400 € |
Prüfungssimulation (zur mündlichen Prüfung) (PS) | 620 € |
Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung) (FL-S) | 1.680 € |
Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung) (FL-M) | 400 € |
Zusätzliche Klausuren | 6 Klausuren: 420 €; 9 Klausuren: 600 €; 12 Klausuren: 790 € |
Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang | 525 € ❸ |
❶ | Rabatt |
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❷ | 50 € werden bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar Dr. Huttegger & Partner erstattet, wenn es in digitaler Form unter Verwendung des vom Steuerseminar bereitgestellten Vordrucks erstellt ist. |
❸ | 450 € für Teilnehmende des Steuerfachwirt-Lehrgangs des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein e.V. |
Die Lehrgangsgebühren enthalten die gesetzlich geltende USt. Die Präsenz- und Online-Live-Veranstaltungen sind gem. § 4 Nr.21 Bst.a Doppelbst.bb UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei Änderungen wird die zum Leistungszeitpunkt geltende USt in Rechnung gestellt. Etwaige Kosten der Lehrgangsteilnehmenden für Verpflegung, Anreise, Übernachtung sowie für Gesetze und sonstige Hilfsmittel sind in der Lehrgangsgebühr nicht inbegriffen.
Fälligkeit:
Die Zahlungen sind spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn auf das Konto: IBAN: DE07 2105 0170 1003 7038 48 zu leisten. Jede Vertragspartei darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Die Lehrgangsgebühren für den berufsbegleitenden Grund- und Klausurenlehrgang können in jeweils 6 gleichen Monatsraten wie folgt gezahlt werden:
- GL-B: 220 € monatlich
- GL-B als Wiederholer:in: 110 € monatlich
- KL-B: 135 € monatlich
- bei gleichzeitigem Besuch des GL-B und KL-B in einem Semester: 300 € monatlich
- bei gleichzeitigem Besuch des GL-B und KL-B in einem Semester mit Wiederholung des gleichen Semesters GL-B: 245 € monatlich
Bei Ratenzahlung sind die Raten bis spätestens zum 3. Werktag des betreffenden Monats zu entrichten, erstmalig zum 3. des Monats, in dem der jeweilige Lehrgang beginnt. Werden die Fälligkeitstermine überschritten, so wird auch ohne Mahnung oder zusätzliche Zahlungsaufforderung der noch ausstehende Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig.
Die Gebühr für den Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung) FL-S ist in monatlichen Teilzahlungen von 140 € jeweils zum Monatsende fällig (bei einer Dauer des Fernlehrgangs von 12 Monaten). Die erste Teilzahlung ist zum Ende des Monats fällig, in dem das Vertragsverhältnis beginnt. Bei kürzerer Dauer des Fernlehrgangs werden die Teilzahlungsbeträge entsprechend angepasst. Ist der/die Lehrgangsteilnehmer:in mit zwei Teilzahlungen in Verzug und wird der ausstehende Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abmahnung beglichen, wird die gesamte ausstehende Vergütung in einem Betrag sofort zur Zahlung fällig.
§ 4 - Gebühren für zusätzlichen Leistungen
Den Lehrgangsteilnehmenden der berufsbegleitenden Lehrgänge (Grundlehrgang, Klausurenlehrgang, Abschlusslehrgang) ist es möglich, über den Zugang im Huttegger.CHANNEL die Videoaufzeichnungen gegen gesondertes Entgelt dazuzubuchen.
Die Unterlagen der jeweiligen Lehrgänge werden den Lehrgangsteilnehmenden ohne gesondert berechnetes Entgelt in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Möchte der/die Lehrgangsteilnehmer:in die Unterlagen in Papierform erhalten, berechnet das Steuerseminar dafür gesonderte Gebühren. Ausgenommen davon sind die Klausursachverhalte des Klausuren-Intensivlehrgangs (KL-I; auch als Bestandteil des Vollzeitlehrgangs (VZ)), die Zusatzklausuren (ZK) und die Unterlagen des Steuerfachwirtlehrgangs (FW), die ausschließlich in Papierform und ohne gesonderte Berechnung ausgegeben werden.
Im berufsbegleitenden Klausurenlehrgang besteht die Möglichkeit, ein Teil der Klausuren zur Korrektur einzusenden [ab dem Sommersemester 2025]. Dies hat in Form einer PDF-Datei per E-Mail zu erfolgen. Das Steuerseminar verpflichtet sich, die korrigierte Klausur innerhalb von vier Wochen seit Erhalt zurückzusenden. Geschieht dies nicht, hat das Steuerseminar die Gebühr für die Klausurkorrektur zu erstatten. Weitere Ansprüche ergeben sich hieraus nicht. Die Möglichkeit der Einsendung von Klausuren endet vier Wochen nach Beendigung des jeweiligen Lehrgangs.
Berufsbegleitender Grundlehrgang: | |
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Ausgabe der Lektionen und Lösungen in Papierform inkl. Versand | 135 € je Semester |
Zubuchung der Videoaufzeichnungen | 75 € je Semester |
Berufsbegleitender Klausurlehrgang: | |
Ausgabe der Klausuren, Lösungen und Punkteschemata in Papierform inkl. Versand | 85 € je Semester |
Zubuchung der Videoaufzeichnungen | 75 € je Semester |
Korrektur von einer beliebigen Klausur des Semesters [ab Sommersemester 2025] | 45 € |
Korrektur von drei beliebigen Klausuren des Semesters [ab Sommersemester 2025] | 120 € |
Korrektur von sechs beliebigen Klausuren des Semesters [ab Sommersemester 2025] | 220 € |
Vollzeitlehrgang: | |
Ausgabe der Lektionen in Papierform (bei Präsenzteilnahme) | 140 € |
Ausgabe der Lektionen in Papierform inkl. Versand (bei Online-Teilnahme) | 165 € |
Ausgabe der Lösungen der Lektionen in Papierform (bei Präsenzteilnahme) | 40 € |
Ausgabe der Lösungen der Lektionen in Papierform inkl. Versand (bei Online-Teilnahme) | 55 € |
Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform (bei Präsenzteilnahme) | 40 € |
Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform (bei Online-Teilnahme) | 55 € |
Klausuren-Intensivlehrgang: | |
Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform (bei Präsenzteilnahme) | 40 € |
Ausgabe der Klausurlösungen/Punkteschemata in Papierform inkl. Versand (bei Online-Teilnahme) | 55 € |
Abschlusslehrgang: | |
Ausgabe der Lektionen in Papierform inkl. Versand | 160 € |
Zubuchung der Videoaufzeichnungen | 75 € |
Fernlehrgang (zur schriftlichen Prüfung): Ausgabe der Unterlagen in Papierform inkl. Versand | 340 € |
Fernlehrgang (zur mündlichen Prüfung): Ausgabe der Unterlagen in Papierform inkl. Versand | 160 € |
Fälligkeit:
Die Zahlungen sind spätestens eine Woche vor Lehrgangsbeginn auf das Konto IBAN: DE07 2105 0170 1003 7038 48 zu leisten. Der Versand der Unterlagen erfolgt unverzüglich nach Zahlungseingang, jedoch nicht vor Fälligkeit.
Berufsbegleitender Grundlehrgang: Ausgabe der Lektionen und Lösungen in Papierform inkl. Versand |
120 € je Semester |
Berufsbegleitender Klausurlehrgang: Ausgabe der Klausuren, Lösungen und Punkteschemata in Papierform inkl. Versand |
85 € je Semester |
Abschlusslehrgang: Ausgabe der Lektionen in Papierform inkl. Versand |
110 € |
§ 5 - Unterrichtsmaterial
Das Unterrichtsmaterial wird jeweils zu der entsprechenden Lehrgangsveranstaltung bzw. im Vollzeitlehrgang die Lektionen zu Beginn des Lehrgangs digital zur Verfügung gestellt. Die digitale Zurverfügungsstellung erfolgt zum einen über den Huttegger.CHANNEL (siehe dazu § 9 der AGB), zum anderen bis zum 31.12.2026 über die Huttegger.LIBRARY (siehe dazu § 8 der AGB).
Die Unterlagen des Steuerfachwirt-Klausurenlehrgangs sowie die Zusätzlichen Klausuren werden ausschließlich in Papierform ausgegeben und bleiben zur intensiven Bearbeitung (für Unterstreichungen, Anmerkungen, Ergänzungen etc.) Eigentum der Lehrgangsteilnehmenden. Ein Anspruch auf spätere Nachlieferung des Unterrichtsmaterials besteht nicht.
Die Lehrgangsteilnehmenden verpflichten sich, das Unterrichtsmaterial nur für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen. Zuwiderhandlungen werden auch strafrechtlich verfolgt.
Das Unterrichtsmaterial (Skripte, Präsentationen etc.) unterliegt dem Urheberrecht des Steuerseminares und darf insoweit nicht ohne dessen Einwilligung vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, ist die Weitergabe an Dritte nicht gestattet. Mitschnitte und Aufzeichnungen der Online-Vorträge oder die öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen oder Skripten durch den/die Lehrgangsteilnehmer:in sind – auch für den internen Einsatz – nicht möglich bzw. bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Steuerseminars; gleiches gilt für die Erstellung von Screenshots, Fotos oder sonstigen Mitschnitten.
§ 6 - Rücktritt und Kündigung
Bis zu 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs ist ein kostenfreier Rücktritt möglich. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen; maßgebend ist der Eingang beim Steuerseminar. Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf dieser Frist werden die Lehr-gangsgebühren in folgender Höhe fällig:
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50 % der Lehrgangsgebühr |
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80 % der Lehrgangsgebühr |
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100 % der Lehrgangsgebühr |
Von der Prüfungssimulation kann kostenfrei bis zum Lehrgangsbeginn zurückgetreten werden, wenn der/die Lehrgangsteilnehmer:in nachweist, dass er/sie nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen ist.
Der Vertrag über den Fernlehrgang zur schriftlichen Prüfung (FL-S) kann ohne Angabe von Gründen auch zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsabschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform erfolgen; maßgebend ist der Eingang beim Steuerseminar. Bei vorzeitiger Kündigung hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in die während des bestehenden Vertrags zeitanteilig angefallenen Gebühren zu entrichten. Für die Zeitanteilsberechnung ist die Vertragsdauer auf volle Monate aufzurunden.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann unter den Voraussetzungen des § 626 BGB eine Kündigung des Vertrags erfolgen.
§ 7 - Huttegger.ONLINE
Huttegger.ONLINE ist das digitale Portal des Steuerseminars. Es beinhaltet die Huttegger.LIBRARY und den Huttegger.CHANNEL. Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erhalten die Lehrgangsteilnehmenden einen kostenlosen, individuellen Zugang zu der
Huttegger.LIBRARY und auch zu dem Portal Huttegger.CHANNEL. Ausgenommen sind bei der Huttegger.LIBRARY der Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang und die „Zusätzliche Klausuren“ und bei dem Huttegger.CHANNEL der Steuerfachwirt-Klausurenlehrgang, die „Zusätzliche Klausuren“, die Prüfungssimulation und die Fernlehrgänge schriftliche und mündliche Prüfung.
Die Lehrgangsteilnehmenden verpflichten sich, die Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zur Verfügung zu stellen. Aufnahmen in Bild, Ton oder auf sonstige Weise sind den Seminarteilnehmenden nicht erlaubt. Zuwiderhandlungen werden auch strafrechtlich verfolgt.
Zu den einzelnen Lehrgangstagen werden Informations-E-Mails versandt. Die Informations-E-Mails sind Teil des Lehrgangs. Diese können jederzeit abbestellt werden. In diesem Fall können allgemeine Informationen zu den Veranstaltungstagen auch auf der Homepage www.huttegger.de nachgelesen werden.
Bei Nichtzahlung der Lehrgangs- und Zusatzgebühr kann der/die Lehrgangsteilnehmer:in von dem Zugang zu den Online-Portalen Huttegger.LIBRARY und Huttegger.CHANNEL ausgeschlossen werden.
§ 8 - Huttegger.LIBRARY
Über diese Anwendung gelangen die Lehrgangsteilnehmenden zu den Unterlagen des von ihnen gebuchten Lehrgangs. Die Huttegger.LIBRARY bietet digitale Möglichkeiten zur Bearbeitung der Lektionen und dient der Reduzierung von Papier und damit dem Schutz unseres Klimas. Ein Anspruch auf Ausgabe in Papierform besteht nicht. Über die Desktop-Variante der Huttegger.LIBRARY ist es den Lehrgangsteilnehmenden möglich, die Unterlagen für persönliche Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke auszudrucken.
Gegen eine Zusatzgebühr werden die Unterlagen dem/der Lehrgangsteilnehmer:in in Papierform zur Verfügung gestellt. Siehe dazu § 4 dieser AGB.
Den Lehrgangsteilnehmenden stehen für den Zugang zu der Huttegger.LIBRARY zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
- über die App „Huttegger-Online“; die Installation dieser App ist möglich auf Geräten mit einem Android- oder iOS-Betriebssystem. Sie kann entweder im Google Play Store bzw. im App Store von Apple oder über die Homepage des Steuerseminars heruntergeladen werden.
- über die Desktop-Browser-Anwendung; zu dieser gelangen die Lehrgangsteilnehmenden über den Menüpunkt „Huttegger.ONLINE“ in der Navigationsleiste der Homepage des Steuerseminars (www.huttegger.de). Der Zugang zu der Huttegger.LIBRARY ist pro Lehrgangsteilnehmer:in auf drei Geräte beschränkt und erfolgt durch Eingabe eines vom Steuerseminar vergebenen, individuellen Aktivierungscodes.
Den Lehrgangsteilnehmenden werden die jeweiligen Unterlagen der einzelnen Veranstaltungen in der Huttegger.LIBRARY spätestens mit Ablauf der entsprechenden Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollte dies aus vom Steuerseminar zu vertretenen technischen oder anderweitigen Gründen nicht möglich sein, werden die Unterlagen der laufenden Veranstaltungen den Lehrgangsteilnehmenden auf eine andere Art und Weise zur Verfügung gestellt (bspw. als pdf-Datei per E-Mail oder in Papierform). Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Lehrgangsgebühren.
Die Nutzung der Funktionen der Huttegger.LIBRARY erfordert die Registrierung der Lehrgangsteilnehmenden mit ihrer E-Mail-Adresse und einem selbst gewählten Passwort. Dem Steuerseminar ist das Registrierungspasswort nicht bekannt und wird die Lehrgangsteilnehmenden danach auch nie fragen.
Der Zugang zu den Unterlagen eines Lehrgangs endet 90 Tage nach Beendigung der letzten Veranstaltung dieses Lehrgangs. Wird innerhalb von 90 Tagen nach Beendigung des Lehrgangs ein weiterer Lehrgang von dem/der Lehrgangsteilnehmer:in beim Steuerseminar begonnen, bleiben die Inhalte der bisher besuchten und bereits abgeschlossenen Lehrgänge zugänglich.
Gegen eine Gebühr von 75 € /Lehrgang ist eine Verlängerung des Zugangs von 90 Tagen auf 6 Monaten möglich. Ausgenommen von der Verlängerungsmöglichkeit ist der Zugang zu den Unterlagen des Klausuren-Intensivlehrgangs und des Klausurenteils des Vollzeitlehrgangs.
Die Verlängerung
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Gegen eine Gebühr von 425 € Semester können ehemalige Teilnehmende des berufsbegleitenden Grundlehrgangs oder des Vollzeitlehrgangs, die das Steuerberaterexamen erfolgreich absolviert haben, eine Aktualisierung der Unterlagen des berufsbegleitenden Grundlehrgangs im Abonnement erhalten. Diese Aktualisierung erfolgt fortlaufend und parallel zu dem berufsbegleitenden Grundlehrgang. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein Semester, wenn dieses nicht bis zum 31. Mai (Kündigung zum Sommersemester) bzw. 30. November (Kündigung zum Wintersemester) des laufenden Jahres gekündigt wird.
Das Steuerseminar behält sich Gebührenanpassungen im laufenden Abonnement vor.
§ 9 - Huttegger.CHANNEL
Über diese Anwendung gelangen die Lehrgangsteilnehmenden sowohl zu den Live-Übertragungen der Veranstaltungen, zu den Downloads der Unterlagen als auch – wenn Teil des Lehrgangs – zu den Videoaufzeichnungen der einzelnen Veranstaltungen.
Die Lehrgangsteilnehmenden können – wenn der Lehrgang mit Videoaufzeichnungen angeboten wird – gegen eine Gebühr von 75 € /Lehrgang die Ansicht der Videoaufzeichnungen im Huttegger.CHANNEL dazu buchen.
Ist das Einstellen der Veranstaltungen als Videoaufzeichnung Bestandteil des Lehrgangs, erfolgt die Einstellung in den Huttegger.CHANNEL in der Regel bis Mittwoch 17.00 Uhr nach der jeweiligen samstäglichen Veranstaltung. Hat es bei der Live-Veranstaltung technische Probleme gegeben, kann es bei der Einstellung zu Verzögerungen kommen, die jedoch keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Lehrgangsgebühren begründen.
Technische Störungen, die während einer Live-Übertragung seitens des Steuerseminars verursacht sind, wird das Steuerseminar versuchen, schnellstmöglich zu beheben. Sollte innerhalb einer angemessenen Zeit die Behebung der Störung nicht möglich sein, wird das Steuerseminar die nicht durchgeführte Veranstaltung bzw. die nicht durchgeführten Teile einer Veranstaltung über
Videoaufzeichnungen zur Verfügung stellen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung anteiliger Lehrgangsgebühren.
Für alle nach dem 31.12.2024 beginnenden Lehrgänge gilt:
Der Zugang zu den Videoaufzeichnungen der Lehrgänge GL-B und KL-B endet ein Jahr nach Beginn dieses Lehrgangs; der Zugang zu den Videoaufzeichnungen des AL-B endet mit Ablauf des 31. Mai des auf den Beginn des Lehrgangs folgenden Jahres. Hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in den Lehrgang vorzeitig beendet, endet der Zugang sofort.
Zugang zu den Unterlagen: Der Zugang zu den Unterlagen des jeweiligen Lehrgangs endet 90 Tage nach Beendigung der letzten Veranstaltung dieses Lehrgangs. Hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in den Lehrgang vorzeitig beendet, endet der Zugang sofort.
[Für alle vor dem 01.01.2025 beginnenden Lehrgänge gilt:
Der Zugang zu den Videoaufzeichnungen und zu den Downloadmöglichkeiten der Unterlagen des jeweiligen Lehrgangs endet
30 Tage nach Beendigung der letzten Veranstaltung dieses Lehrgangs. Hat der/die Lehrgangsteilnehmer:in den Lehrgang vorzeitig beendet, endet der Zugang sofort.
Gegen eine Gebühr von 75 €/Lehrgang ist eine Verlängerung des Zugangs zu den Videoaufzeichnungen (nicht zu den Downloadmöglichkeiten der Unterlagen) von 30 Tagen auf 3 Monate bei folgenden Lehrgängen möglich:
– Grundlehrgang berufsbegleitend
– Klausurenlehrgang berufsbegleitend
– Abschlusslehrgang zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung
Die Verlängerung muss vor Ablauf der Zugangsberechtigung des jeweiligen Lehrgangs gebucht werden und ist maximal vier Mal möglich (für jede Verlängerung wird eine Gebühr von 75 € fällig).
§ 10 - Unterrichtsausfall, Schäden, Versäumen von Veranstaltung
Ansprüche wegen Unterrichtsausfall aus Krankheitsgründen oder sonstigen Gründen gehen nicht über die zeitanteilige Rückgewähr von gezahlten Lehrgangsgebühren hinaus. Eine Rückgewähr von Lehrgangsgebühren ist ausgeschlossen, wenn den Lehrgangsteilnehmenden die Veranstaltung über Videoaufzeichnungen zur Verfügung gestellt wird. Das Versäumen von Lehrgangsveranstaltungen durch den/die Lehrgangsteilnehmer:in rechtfertigt nicht, die Lehrgangsgebühren anteilig zu kürzen.
§ 11 - Änderungen im Ablauf, Lehrgangsangebot u.a.
Änderungen des Lehrplans, des Lehrgangsaufbaus und des Dozierendeneinsatzes bleiben dem Steuerseminar im Rahmen üblicher Anpassungen (bspw. zur Aktualisierung) vorbehalten. Gleiches gilt für Änderungen im digitalen Angebot.
§ 12 - Haftung
Das Steuerseminar übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Unterlagen. Das Steuerseminar haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Das Steuerseminar haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Steuerseminars oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von dem Steuerseminar gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
Das Steuerseminar haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Steuerseminares, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
§ 13 - Nebenabreden
Nebenabreden zum Lehrgangsverhältnis sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
§ 14 – Ausschluss von der Veranstaltung
Das Steuerseminar kann Lehrgangsteilnehmende, die durch ihr Verhalten Ursachen dafür setzen, dass andere Lehrgangsteilnehmende am Erreichen des Lehrgangsziels gehindert werden, von den Lehrgangsveranstaltungen ausschließen.
§ 15 - Sonstiges
Die Lehrgangsteilnehmenden klären die Zulassungsfragen und Förderungsbedingungen in eigener Verantwortung. Eine Versagung der Zulassung zur Prüfung oder der Förderung berühren nicht die Wirksamkeit des Vertrages.
Online-Streitbeilegung
Als nationale Kontaktstelle Deutschland bietet das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland Hilfe zur Streitschlichtung.
E-Mail: odr@evz.de; Tel.: +49 7851 / 991 48 60
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.