Förderung

Förderung der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung

Weiterbildungsbonus  Schleswig-Holstein (A3) – Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027:

Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3 Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027) werden bis maximal 1.500 € pro Kalenderjahr pro Erwerbstätigen bis zu 40 % der Seminarkosten übernommen.

Dies muss zuvor bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein beantragt und bewilligt werden. Die übrigen 60 % der Kosten trägt der/die Arbeitgeber:in. Der Weiterbildungsbonus S-H richtet sich dabei an Erwerbstätige mit Wohnsitz und/oder Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein.

Diese Förderung umfasst auch die Förderung der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung!

Anträge können ab dem 16. November 2022 gestellt werden. Den Antrag stellen wir Ihnen hiermit als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen von der IB.SH finden Sie hier.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch den Hamburger Weiterbildungsbonus:

Mit dem Weiterbildungsbonus „Hamburger Modell“ werden Qualifizierungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer- /innen, die im Rahmen des Hamburger Modells gefördert werden, bis zu 50 % übernommen (max. 750 € / Person), in Einzelfällen ist eine Förderung von 100 % möglich (max. 1.500 € / Person).

Gefördert werden Arbeitnehmer (die mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten und mehr als 450,00 € monatlich verdienen) in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU bis 249 Mitarbeiter/innen).

Gefördert werden Weiterbildungen und Qualifizierungen mit einem Wert über 250,00 €. Pro Antragssteller kann ein Hamburger Weiterbildungsbonus pro Kalenderjahr beantragt werden. Die Unterlagen sollten vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn vorliegen.

Das Angebot richtet sich nicht an Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.

Der Weiterbildungsbonus wird nicht gewährt für unseren Klausuren-Intensivlehrgang (KL-I) und den berufsbegleitenden Klausurenlehrgang (KL-B).

Weitere Informationen unter: www.weiterbildungsbonus.net/foerderung/hamburger-modell.html

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die NBank:

Niedersächsische Unternehmen können einen Beitrag zur Verbesserung der Fachkräftesituation leisten. Die NBank unterstützt sie bei individuellen Weiterbildungsmaßnahmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Landesmitteln.

Info: www.nbank.de/Unternehmen/Ausbildung-Qualifzierung/Weiterbildung-in-Niedersachsen/

Der Bremer Weiterbildungsscheck:

Der Bremer Weiterbildungsscheck ist ein Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren. Er wird vergeben im Rahmen des Landesprogramms “Weiter mit Bildung und Beratung” und wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert.

Mit dem Programm sollen verschiedene Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetriebe bei der Beteiligung an Weiterbildung unterstützt werden.

Weitere Informationen unter: https://www.bremen.de/wirtschaft/weiterbildungsberatung/der-bremer-weiterbildungsscheck-26456491

 

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Bildungsscheckverfahren:

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten – beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel – bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck – stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. 

Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehört auch die Förderung zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.

Informationen und Hinweise: www.bildungsscheck.nrw.de

Wichtig: Reichen Sie den Original-Bildungsscheck bereits mit der Anmeldung ein!

Der Klausuren-Intensivlehrgang ist in vielen Bundesländern nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub anerkannt.

Schleswig-Holstein: Bescheid, AZ.: WBG/B/26044 vom 20.01.2022.

Hamburg: Bescheid AZ.: HI 43-2/406-07.5 37078 vom 30.03.2020.

Mecklenburg-Vorpommern: Bescheid AZ.: LAGuS/MV-6-S78A-0283/16-F03 BfG-A-31/12-W05 vom 20.05.2022

Berlin: Bescheid AZ.: II A 76-116006 vom 11.10.2021.

Brandenburg: Bescheid AZ.: 26.13-48835 vom 02.02.2021.

Rheinland-Pfalz: Bescheid AZ.: 7792/1556/21 vom 11.02.2021.

Sachsen-Anhalt: Bescheid AZ.: 207-53502-2022-144 vom 02.02.2022.

Thüringen: Bescheid AZ.: 23-0342-3797 vom 15.02.2022.

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!

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