Förderung
Förderung der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung
Je nach Bundesland ist der Klausuren-Intensivlehrgang und der Vollzeitlehrgang in vielen Bundesländern nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz als Bildungsurlaub (BU) anerkannt:
Berlin: Bescheid AZ.: II A 75-133816 vom 11.02.2026:
BU für die Stoffvermittlung des Vollzeitlehrgangs (erste 8 Wochen) und jeden 2. Tag der ersten 3 Wochen des Klausuren-Intensivlehrgangs.
Brandenburg: Bescheid AZ.: 46.14-62145 vom 20.05.2025:
BU für den Klausuren-Intensivlehrgang und den Klausurenteil des Vollzeitlehrgangs.
Hamburg: Bescheid AZ.: HI 43-4/406-07.5 37078 vom 06.02.2026:
BU für den Klausuren-Intensivlehrgang und den Klausurenteil des Vollzeitlehrgangs.
Hessen:
BU wird anerkannt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellt.
Mecklenburg-Vorpommern: Bescheid AZ.: BfG-A-31/12-W07 vom 27.03.2025:
BU für den Klausuren-Intensivlehrgang und den Klausurenteil des Vollzeitlehrgangs.
Niedersachen:
BU wird anerkannt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellt.
Rheinland-Pfalz: Bescheid AZ.: 7792/2236/25 vom 31.03.2025:
BU für den Klausuren-Intensivlehrgang und den Klausurenteil des Vollzeitlehrgangs.
Saarland:
BU wird anerkannt, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen Antrag in dem jeweiligen Bundesland stellt.
Sachsen-Anhalt: Bescheid AZ.: 207-53502-2026-251 vom 18.02.2026:
BU für den Klausuren-Intensivlehrgang und den Klausurenteil des Vollzeitlehrgangs.
Schleswig-Holstein: Bescheid AZ.: WBG/B/37763 vom 20.03.2026:
BU für die letzten drei Wochen beider Lehrgänge.
Thüringen: Bescheid AZ.: 23-0342-3797 vom 15.02.2022:
BU für den Klausuren-Intensivlehrgang und den Klausurenteil des Vollzeitlehrgangs.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber!
Bei Fragen zur Anerkennung unserer Lehrgänge zum Bildungsurlaub rufen Sie uns gerne an.
Bildungsurlaub:
In Schleswig-Holstein kann für die letzten drei Wochen des Vollzeitlehrgangs (Klausurenteil) und des Klausuren-Intensivlehrgangs Bildungsurlaub nach dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) in Verbindung mit der Bildungsfreistellungsverordnung (BilFVO) beantragt werden.
Unser Aktenzeichen hierzu: WBG/B/37763 vom 20.03.2026

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3) – Landesprogramm Arbeit 2021 – 2027:
Aufgrund geänderter Förderkriterien sind unsere Lehrgänge aktuell nicht mehr über den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein förderfähig.
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch den Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS:
Mit dem Weiterbildungsbonus PLUS werden Qualifizierungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer:innen bis zu 50 % übernommen (max. 750 € / Person), in Einzelfällen ist eine Förderung von 100 % möglich (max. 2.000 € / Person).
Gefördert werden Arbeitnehmer:innen, die
- mindestens 15 Stunden wöchentlich in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung arbeiten
- in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 249 Mitarbeiter:innen) arbeiten
- in Hamburg leben und/oder arbeiten
Die Anträge müssen vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn ausschließlich online gestellt werden.
Gefördert werden Weiterbildungen und Qualifizierungen, die mindestens acht Stunden umfassen. Ausgenommen sind die Klausurenlehrgänge und die Prüfungssimulation.
Förderfähig sind damit unsere folgenden Lehrgänge:
- Vollzeitlehrgang
- Grundlehrgang (berufsbegleitend)
- Abschlusslehrgang mündliche Prüfung
Weitere Informationen gibt es hier.
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die NBank:
Die Weiterbildungsförderung Niedersachsen läuft zum 30.06.2023 aus. Sobald es neue Fördermöglichkeiten gibt, werden Sie die an dieser Stelle finden oder Sie informieren sich hier direkt auf der Homepage der NBank.
Der Bremer Weiterbildungsscheck:
Der „Bremer Weiterbildungsscheck“ ist ein Förderinstrument, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds des Landes Bremen finanziert wird. Damit sollen Bürgerinnen und Bürger aus dem Land Bremen bei ihrer beruflichen Weiterbildung unterstützt werden.
Vor Erteilung einer Förderzusage müssen Sie an einer Beratung durch eine Beratungsstelle teilnehmen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Bildungsscheckverfahren:
Die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch das Bildungsscheckverfahren ist ausgelaufen! Eine neue Förderung soll es im Laufe des Jahres 2025 geben.
Informationen und Hinweise hier
