Abschlusslehrgang (Mündliche prüfung)

Arbeitsmethode

Die Seminarteilnehmenden werden auf die besonderen Anforderungen in der mündlichen Steuerberaterprüfung vorbereitet. Diese Anforderungen unterscheiden sich grundsätzlich von denen in der schriftlichen Prüfung.

Der Kurzvortrag in der mündlichen Prüfung hat prüfungspsychologisch ein weitaus größeres Gewicht als ihm nach der Prüfungsordnung formal zukommt. Er vermittelt dem Prüfungsausschuss den ersten – und damit sehr nachhaltigen – Eindruck vom Prüfungsteilnehmenden. Der Prüfungsteilnehmende seinerseits gewinnt durch die Qualität dieses ersten Auftritts eine mehr oder weniger große Selbstsicherheit für den weiteren Prüfungsverlauf. Aus diesen Gründen werden Vortragsauswahl, Vortragsvorbereitung, Vortragstechnik und -taktik besonders intensiv erarbeitet und trainiert.

Die speziellen Themenbereiche, die besonders für die mündliche Steuerberaterprüfung relevant sind (Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,  Berufsrecht, Insolvenzrecht, Recht der Europäischen Union und insbesondere Aktuelles Steuerrecht) werden mit den Dozierenden erarbeitet. Über diese Spezialgebiete werden besondere Lernunterlagen ausgegeben, die den Seminarteilnehmenden die häusliche Nacharbeit ermöglichen.

STOFFPLAN

1. Erarbeiten, üben und besprechen von Kurzvorträgen, die z.T. in häuslicher Arbeit gegliedert und vorbereitet werden.

2. Erarbeitung derjenigen Rechtsgebiete, die erst in der mündlichen Prüfung größeres Gewicht erhalten. Dazu gehören:

  • Bürgerliches Recht,
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
  • Recht der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaftslehre,
  • Berufsrecht,
  • Insolvenzrecht und Umsatzsteuer in der Insolvenz,
  • Aktuelles Steuerrecht.

3. Bearbeitung jüngster Rechtsentwicklung.

Ausgabe von Lektionen und Prüfungsprotokollen.

Zeiteinteilung

10 Tagungen, jeweils am Samstag von Oktober bis Januar: 8.30 bis 14.00 Uhr.

Insgesamt ergeben sich 63 Unterrichtsstunden für den Abschlusslehrgang.

Lehrgangs-Termine

28.10.2023 – 13.01.2024

02.11.2024 – 11.01.2025

01.11.2025 – 10.01.2026

Durchführungsformen

Präsenzlehrgang vor Ort in Kiel.

Digitaler Lehrgang.
Live-Übertragung der Präsenzveranstaltungen und anschließende Ansichtsmöglichkeit der Video-Aufzeichnungen über unseren Huttegger.CHANNEL.

GebÜHren
Die Gebühren für Lehrgangsteilnahme und Überlassung der umfangreichen Lernunterlagen betragen für:

Abschlusslehrgang (mündliche Prüfung) (AL-B) 810 € (400 € Wiederholer des Kurses)

50 € werden erstattet bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar.

Demo- Zugang

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Pandemiebedingte Einschränkungen

Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.

Sollten zukünftig nochmals einschränkende Corona-Regeln zu beachten sein, kann es zu Änderungen im Ablauf und in der Durchführungsform kommen. Auf diese werden wir in E-Mails an unsere Teilnehmenden sowie im Newsblock auf unserer Homepage (www.huttegger.de/news/) hinweisen.

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