Abschlusslehrgang (Mündliche prüfung)

Durchführungsformen

Nicht die Durchführungsform ist entscheidend, sondern der Inhalt!
Deshalb führen wir unsere Veranstaltungen hybrid durch und Sie haben die freie Wahl:

  • Präsenzteilnahme
    vor Ort in Kiel.

  • Online-Teilnahme

Entscheiden Sie erst am jeweiligen Veranstaltungstag, welche Teilnahmeform sie nutzen möchten. Sie sind verhindert? Dann schauen Sie sich die Veranstaltung im Nachgang als Aufzeichnung über unseren Huttegger.CHANNEL an. Der Zugang zu den Videoaufzeichnungen des jeweiligen Lehrgangs ist für nur 75 € zubuchbar.

Vorteil:
Durch die hybride Form kommen Sie auch bei Online-Teilnahme in den Genuss von lebendigen Veranstaltungen! Ihre Aufmerksamkeitsspanne und damit Aufnahmefähigkeit ist dadurch deutlich besser und Sie haben mehr Freude am Lernen als beim Anschauen von reinen „Konsvervenvideos“.

Beschreibung

Die Anforderungen in der mündlichen Steuerberaterprüfung unterscheiden sich grundsätzlich von denen in der schriftlichen Prüfung. Hierauf bereitet unser Abschlusslehrgang vor, indem zeitig nach der schriftlichen Prüfung

  • mit dem Aufrechterhalten des bisherigen Wissens begonnen und dieses auf den neuesten Stand gebracht wird,
  • die besonderen Themengebiete erarbeitet werden und
  • der Kurzvortrag geübt wird.

Die Rechtsgebiete, die erst in der mündlichen Prüfung größeres Gewicht erhalten (wie bspw. Zivilrecht, BWL, VWL, Berufsrecht), werden mit den Dozierenden erarbeitet. Dabei liegt der Fokus auf dem Frage-/Antwort-Teil der mündlichen Prüfung, so dass neben der reinen Stoffvermittlung auch die üblichen Fragestellungen und aktuelle Themen behandelt werden. Über die einzelnen Themengebiete werden Lernunterlagen in komprimierter Form mit lernbarem Umfang digital zur Verfügung gestellt, die den Lehrgangsteilnehmenden die häusliche Nacharbeit ermöglichen.

Das Steuerrecht ist ein Rechtsgebiet, das einer schnellen Änderung unterworfen ist, so dass es gilt, hier den Überblick zu behalten. Da gerade auch aktuelle Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen Gegenstand der mündlichen Prüfung sind, liegt im Abschlusslehrgang ein besonderer Fokus auf den neuesten Rechtsentwicklungen. Hierzu wird ein ca. 200 Seiten starkes Skript „Update Steuerrecht“ ausgeteilt, dass neben den jüngsten Gesetzesänderungen auch neu erlassene BMF-Schreiben und Ländererlasse sowie die aktuelle Rechtsprechung des BFH, der Finanzgerichte und des EuGH enthält.

Zum Kurzvortrag: Dieser hat in der mündlichen Prüfung prüfungspsychologisch ein weitaus größeres Gewicht als ihm nach der Prüfungsordnung formal zukommt. Er vermittelt dem Prüfungsausschuss den ersten – und damit sehr nachhaltigen – Eindruck vom Prüfungsteilnehmenden. Der Prüfungsteilnehmende seinerseits gewinnt durch die Qualität dieses ersten Auftritts eine mehr oder weniger große Selbstsicherheit für den weiteren Prüfungsverlauf. Aus diesen Gründen werden Vortragsauswahl, Vortragsvorbereitung, Vortragstechnik und -taktik besonders intensiv erarbeitet und trainiert.

Darüber hinaus beinhaltet der Abschlusslehrgang den Zugang zu Prüfungsprotokollen der mündlichen Prüfungen der vergangenen fünf Jahre, soweit diese uns vorliegen.

„Als Vortragsthema habe ich mir am Dienstag sogar ein AO-Thema ausgesucht (steuerliche Außenprüfung), was ich früher kategorisch ausgeschlossen hätte.“
F.B.
31.01.2025

„Vielen Dank für Ihren ganzen input über die vergangenen Monate. Sie haben einen großen Teil an meinem Ergebnis beigetragen und machen einen wundervollen Job.“
K.P.N.
06.02.2024

„Die Mischung aus Vorlesungen, Skripten, Aufgaben & Übungsklausuren sowie den Vortragsübungen für die mündliche Prüfung haben mich nicht nur optimal vorbereitet, sondern haben mir auch viel für die berufliche Praxis mitgeben. Also vielen Dank dafür! Übrigens waren zwei der drei Vortragsthemen auch Themen, die wir im Abschlusslehrgang als Mustervortragsthemen zur Auswahl hatten.“
M.d.V.
15.02.2023

Vorteile:

  • Frühzeitiger Start mit der Vorbereitung auf das mündliche Steuerberaterexamen
  • kein Zeitdruck und damit weniger Stress
  • fester Bestandteil der Vorbereitung durch einwöchigen Rhythmus
  • „im Thema bleiben“ durch nur kurze Pause nach dem Schreiben der schriftlichen Prüfung
  • Wissensvermittlung der besonderen Themen der mündlichen Prüfung
  • Aktualisierung des Steuerrechtswissens
  • keine weiteren Stoffvermittlungskurse notwendig
  • ausführliche Vortragsübungen
  • keine Abo-Falle
  • Erfolgserprobtes Lehrgangskonzept

Zu beachten:

In vielen Bundesländern wird im Januar mit der mündlichen Prüfung gestartet, so dass eine berufsbegleitende Vorbereitung, die zeitnah an die schriftliche Prüfung anknüpft, absolut sinnvoll ist. Immerhin zählt die mündliche Prüfung 50 % der späteren Examensnote und es gilt, den Stoff der besonderen Themengebiete drauf zu kriegen sowie genügend Kurzvorträge zu üben. Das ist nur mit ausreichend Vorlaufzeit möglich.

Unsere Empfehlung:

Auch wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung noch auf sich warten lässt, sollten Sie frühzeitig mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung starten. Das Steuerrechtswissen ist noch frisch und dessen Aufrechterhaltung und Aktualisierung einfacher. Die neu dazu kommenden besonderen Themengebiete „erschlagen“ bei wöchentlichem Unterricht nicht in ihrer Fülle und beugen so Frustration vor.

Nur wenn Sie sich absolut sicher sind, durch die schriftliche Prüfung gefallen zu sein, empfehlen wir mit dem Start des Abschlusslehrgangs zu warten. Dann hilft in der Regel die Einladung zur mündlichen Prüfung, um mit großem Motivationsschub auch in kurzer Zeit viel Stoff zu lernen. Durch die optional dazu buchbaren Videoansichten der verpassten Veranstaltungen profitieren Sie von den Vorteilen der hybriden Veranstaltungen und haben das Gefühl, live dabei zu sein.

Zeiteinteilung

Der Lehrgang umfasst 10 Veranstaltungstage.

Jeden Samstag von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr:

  • 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr: Stoffvermittlung
  • 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr: Vortragsübungen
Lehrgangstermine

01.11.2025 – 10.01.2026

31.10.2026 – 09.01.2027

GebÜHren

Die Gebühr für Lehrgangsteilnahme und Überlassung der Lernunterlagen in digitaler Form beträgt:

810 €

Rabatt:

  • 50 % für Kurswiederholer 

Zubuchbare Leistungen:

  • Videozugang 75 €
  • Papierversand 160 €

50 € werden bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar erstattet, wenn es in digitaler Form unter Verwendung des vom Steuerseminar bereitgestellten Vordrucks erstellt ist.

STOFFPLAN

1. Erarbeitung derjenigen Rechtsgebiete, die erst in der mündlichen Prüfung größeres Gewicht erhalten. Dazu gehören:

  • Bürgerliches Recht,
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
  • Recht der Europäischen Union,
  • Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen,
  • Volkswirtschaftslehre,
  • Berufsrecht,
  • Insolvenzrecht und Umsatzsteuer in der Insolvenz,
  • Aktuelles Steuerrecht

2. Bearbeitung jüngster Rechtsentwicklung.

3. Erarbeiten, Üben und Besprechen von Kurzvorträgen, die z.T. in häuslicher Arbeit gegliedert und vorbereitet werden. Insgesamt werden so 45 Vorträge intensiv vorbereitet, die anschließen mit von uns ausgearbeiteten Mustervorträgen verglichen und verbessert werden können.

FAQ

Ein guter Lehrgang deckt beide Bereiche ab: Vermittlung der besonderen Themengebiete (inklusive aktuellem Steuerrecht) sowie den Bereich der Vortragsübungen. Das Üben von Vorträgen ist daher ein fester Bestandteil unseres Abschlusslehrgangs. Dazu stellen wir Ihnen zunächst die Technik des Vortragshaltens vor, bevor Sie als Prüflinge dann selbst das Halten der Vorträge unter unser Begleitung üben. Ob Sie in Präsenz oder online an den Veranstaltungen teilnehmen, spielt keine Rolle. Denn die Technik macht es möglich, auch diejenigen, die online dabei sind, in den Hörsaal zu schalten.

 Darüber hinaus dient der Abschlusslehrgang der Wissensaneignung derjenigen Rechtsgebiete, die im schriftlichen Steuerberaterexamen nicht von Bedeutung waren (wie bspw. BWL, VWL, Berufsrecht) sowie der Aktualisierung des Steuerrechtswissens. Was hingegen nicht Gegenstand des Abschlusslehrgangs ist, ist die Nachstellung der Frage-/Antwortrunden der mündlichen Prüfung. Dafür bieten wir die gesondert buchbare dreitägige Prüfungssimulation an.

Da nach der schriftlichen Prüfung wieder der Berufsalltag beginnt, ist die Zeit zum Lernen sehr knapp bemessen. Dennoch müssen Sie sich die besonderen Themengebiete für die mündliche Prüfung aneignen. Auch das Halten von Vorträgen will gelernt sein (ja, das kann man tatsächlich lernen!). Stetes Üben mit zeitlich ausreichend Vorlauf bis zum Eintritt des Ernstfalls, ist hier die bessere Strategie. Bedenken Sie auch: Die Ladung zur mündlichen Prüfung muss nur zwei Wochen vorher erfolgen. Das ist kein ausreichendes Zeitfenster für den gesamten prüfungsrelevanten Stoff! Nur, wenn Sie sich sehr sicher sind, dass Sie die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, ist es sinnvoller, mit der Vorbereitung zu warten. Kommt dann überraschend doch die Einladung zur mündlichen Prüfung, können Sie entweder in den laufenden Abschlusslehrgang einsteigen oder nach dessen Beendigung die Videoansicht buchen.

Ja, das ist möglich. Denn die Stoffvermittlungen der Veranstaltungstage werden auf Video aufgezeichnet, so dass eine flexible Bearbeitung erfolgen kann. Starten Sie mit dem Abschlusslehrgang erst nach Abschluss der Durchführung ist es jedoch nicht mehr möglich, live an den Vortragsübungen teilzunehmen. Diese werden aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht zur Videoansicht aufgezeichnet. Trotzdem erhalten Sie selbstverständlich die 45 Mustervorträge sowie den Zugang zu dem Video, in dem ausführlich die Technik des Vortragshaltens vorgestellt wird.

Schneller Überblick
Demo- Zugang

Nachfolgend können Sie einen Demozugang bestellen. 

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Abschlusslehrgang berufsbegleitend

  • Vorbereitung auf das mündliche Steuerberaterexamen
  • 10 Veranstaltungstage à 6 Stunden
  • Jeden Samstag von 8.30 Uhr bis 14.30 Uhr
  • Hybride Veranstaltungen mit freier Wahl der Teilnahme (Präsenz oder online)
  • Flexible Nachbereitung durch Videoaufzeichnungen (optional)
  • Zielgerichtete Wissensvermittlung zu den besonderen Themen der mündlichen Prüfung sowie zum aktuellen Steuerrecht
  • Vortragsübungen mit 45 Mustervorträgen
  • 810 €
  • 50 % Rabatt für Kurswiederholer
  • Unterlagen werden digital zur Verfügung gestellt (Papierform optional zubuchbar)

Durchführungsformen

Nicht die Durchführungsform ist entscheidend, sondern der Inhalt!
Deshalb führen wir unsere Veranstaltungen hybrid durch und Sie haben die freie Wahl:

  • Präsenzteilnahme (vor Ort in Kiel)
  • Online-Teilnahme

Entscheiden Sie erst am jeweiligen Veranstaltungstag, welche Teilnahmeform Sie nutzen möchten. Sie sind verhindert? Dann schauen Sie sich die Veranstaltung im Nachgang als Aufzeichnung über unseren Huttegger.CHANNEL an. Der Zugang zu den Videoaufzeichnungen des jeweiligen Lehrgangs ist für nur 75 € zubuchbar.

Vorteil:

Durch die hybride Form kommen Sie auch bei Online-Teilnahme in den Genuss von lebendigen Veranstaltungen! Ihre Aufmerksamkeitsspanne und damit Aufnahmefähigkeit ist dadurch deutlich besser und Sie haben mehr Freude am Lernen als beim Anschauen von reinen „Konsvervenvideos“.

Feedback

Als Vortragsthema habe ich mir am Dienstag sogar ein AO-Thema ausgesucht (steuerliche Außenprüfung), was ich früher kategorisch ausgeschlossen hätte.

F.B.
31.01.2025

Vielen Dank für Ihren ganzen Input über die vergangenen Monate. Sie haben einen großen Teil an meinem Ergebnis beigetragen und machen einen wundervollen Job.

K.P.N.
06.02.2024

Die Mischung aus Vorlesungen, Skripten, Aufgaben & Übungsklausuren sowie den Vortragsübungen für die mündliche Prüfung haben mich nicht nur optimal vorbereitet, sondern haben mir auch viel für die berufliche Praxis mitgegeben. Also vielen Dank dafür! Übrigens waren zwei der drei Vortragsthemen auch Themen, die wir im Abschlusslehrgang als Mustervortragsthemen zur Auswahl hatten.

M.d.V.
15.02.2023

Beschreibung

Die Anforderungen in der mündlichen Steuerberaterprüfung unterscheiden sich grundsätzlich von denen in der schriftlichen Prüfung. Hierauf bereitet unser Abschlusslehrgang vor, indem zeitig nach der schriftlichen Prüfung

  • mit dem Aufrechterhalten des bisherigen Wissens begonnen und dieses auf den neuesten Stand gebracht wird,
  • die besonderen Themengebiete erarbeitet werden und
  • der Kurzvortrag geübt wird.

Die Rechtsgebiete, die erst in der mündlichen Prüfung größeres Gewicht erhalten (wie bspw. Zivilrecht, BWL, VWL, Berufsrecht), werden mit den Dozierenden erarbeitet. Dabei liegt der Fokus auf dem Frage-/Antwort-Teil der mündlichen Prüfung, so dass neben der reinen Stoffvermittlung auch die üblichen Fragestellungen und aktuelle Themen behandelt werden. Über die einzelnen Themengebiete werden Lernunterlagen in komprimierter Form mit lernbarem Umfang digital zur Verfügung gestellt, die den Lehrgangsteilnehmenden die häusliche Nacharbeit ermöglichen.

Das Steuerrecht ist ein Rechtsgebiet, das einer schnellen Änderung unterworfen ist, so dass es gilt, hier den Überblick zu behalten. Da gerade auch aktuelle Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen Gegenstand der mündlichen Prüfung sind, liegt im Abschlusslehrgang ein besonderer Fokus auf den neuesten Rechtsentwicklungen. Hierzu wird ein ca. 200 Seiten starkes Skript „Update Steuerrecht“ ausgeteilt, dass neben den jüngsten Gesetzesänderungen auch neu erlassene BMF-Schreiben und Ländererlasse sowie die aktuelle Rechtsprechung des BFH, der Finanzgerichte und des EuGH enthält.

Zum Kurzvortrag: Dieser hat in der mündlichen Prüfung prüfungspsychologisch ein weitaus größeres Gewicht als ihm nach der Prüfungsordnung formal zukommt. Er vermittelt dem Prüfungsausschuss den ersten – und damit sehr nachhaltigen – Eindruck vom Prüfungsteilnehmenden. Der Prüfungsteilnehmende seinerseits gewinnt durch die Qualität dieses ersten Auftritts eine mehr oder weniger große Selbstsicherheit für den weiteren Prüfungsverlauf. Aus diesen Gründen werden Vortragsauswahl, Vortragsvorbereitung, Vortragstechnik und -taktik besonders intensiv erarbeitet und trainiert.

Darüber hinaus beinhaltet der Abschlusslehrgang den Zugang zu Prüfungsprotokollen der mündlichen Prüfungen der vergangenen fünf Jahre, soweit diese uns vorliegen.

In vielen Bundesländern wird im Januar mit der mündlichen Prüfung gestartet, so dass eine berufsbegleitende Vorbereitung, die zeitnah an die schriftliche Prüfung anknüpft, absolut sinnvoll ist. Immerhin zählt die mündliche Prüfung 50 % der späteren Examensnote und es gilt, den Stoff der besonderen Themengebiete drauf zu kriegen sowie genügend Kurzvorträge zu üben. Das ist nur mit ausreichend Vorlaufzeit möglich.

Auch wenn das Ergebnis der schriftlichen Prüfung noch auf sich warten lässt, sollten Sie frühzeitig mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung starten. Das Steuerrechtswissen ist noch frisch und dessen Aufrechterhaltung und Aktualisierung einfacher. Die neu dazu kommenden besonderen Themengebiete „erschlagen“ bei wöchentlichem Unterricht nicht in ihrer Fülle und beugen so Frustration vor.

Nur wenn Sie sich absolut sicher sind, durch die schriftliche Prüfung gefallen zu sein, empfehlen wir mit dem Start des Abschlusslehrgangs zu warten. Dann hilft in der Regel die Einladung zur mündlichen Prüfung, um mit großem Motivationsschub auch in kurzer Zeit viel Stoff zu lernen. Durch die optional dazu buchbaren Videoansichten der verpassten Veranstaltungen profitieren Sie von den Vorteilen der hybriden Veranstaltungen und haben das Gefühl, live dabei zu sein.

  • Frühzeitiger Start mit der Vorbereitung auf das mündliche Steuerberaterexamen
  • Kein Zeitdruck und damit weniger Stress
  • Fester Bestandteil der Vorbereitung durch einwöchigen Rhythmus
  • „Im Thema bleiben“ durch nur kurze Pause nach dem Schreiben der schriftlichen Prüfung
  • Wissensvermittlung der besonderen Themen der mündlichen Prüfung
  • Aktualisierung des Steuerrechtswissens
  • Keine weiteren Stoffvermittlungskurse notwendig
  • Ausführliche Vortragsübungen
  • Keine Abo-Falle
  • Erfolgserprobtes Lehrgangskonzept

Der Lehrgang umfasst 10 Veranstaltungstage.

Die Veranstaltungstage finden jeden Samstag jeweils von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr statt. An acht Veranstaltungstagen:

  • 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr: Stoffvermittlung
  • 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr: Vortragsübungen

Die letzten beiden Veranstaltungstage dienen dem ausschließlichen Üben von Vorträgen.

Lehrgangstermine

01.11.2025 – 10.01.2026

31.10.2026 – 09.01.2027

Gebühren

Die Gebühr für Lehrgangsteilnahme und Überlassung der Lernunterlagen in digitaler Form beträgt:

810 € 

Rabatt:

  • 50 % für Kurswiederholer

Zubuchbare Leistungen:

  • Videozugang: 75 €
  • Papierversand: 160 €

50 € werden bei Übersendung eines ausführlichen Protokolls der mündlichen Prüfung an das Steuerseminar erstattet, wenn es in digitaler Form unter Verwendung des vom Steuerseminar bereitgestellten Vordrucks erstellt ist.

  • Wiederholung gleiches Semester GL-B: 650 € (bei Ratenzahlung: 6 Raten von je 110 €) [50 % Rabatt!]
  • Gleichzeitiger Besuch GL-B und KL-B in einem Semester: 1.775 € (bei Ratenzahlung: 6 Raten von je 300 €) [anstatt 2.100 €]
  • Gleichzeitiger Besuch GL-B und KL-B in einem Semester und dabei Wiederholung des gleichen Semesters GL-B: 1.450 € (bei Ratenzahlung: 6 Raten von je 245 €) [anstatt 2.100 €]

Stoffplan

  1. Erarbeitung derjenigen Rechtsgebiete, die erst in der mündlichen Prüfung größeres Gewicht erhalten. Dazu gehören:

    •  Bürgerliches Recht,
    •  Handelsrecht und Gesellschaftsrecht,
    •  Recht der Europäischen Union,
    •  Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen,
    •  Volkswirtschaftslehre,
    •  Berufsrecht,
    •  Insolvenzrecht,
    •  Aktuelles Steuerrecht 

  2. Bearbeitung jüngster Rechtsentwicklung.

  3. Erarbeiten, Üben und Besprechen von Kurzvorträgen, die z.T. in häuslicher Arbeit gegliedert und vorbereitet werden. Insgesamt werden so 45 Vorträge intensiv vorbereitet, die anschließen mit von uns ausgearbeiteten Mustervorträgen verglichen und verbessert werden können.
11 Lektionen Einkommensteuerrecht und Bilanzsteuerrecht
8 Lektionen Umsatzsteuerrecht
3 Lektionen Buchführung und Bilanzrecht
2 Lektionen Gewerbesteuerrecht
11 Lektionen Einkommensteuerrecht und Bilanzsteuerrecht

Weitere Informationen

FAQ

Ein guter Lehrgang deckt beide Bereiche ab: Vermittlung der besonderen Themengebiete (inklusive aktuellem Steuerrecht) sowie den Bereich der Vortragsübungen. Das Üben von Vorträgen ist daher ein fester Bestandteil unseres Abschlusslehrgangs. Dazu stellen wir Ihnen zunächst die Technik des Vortragshaltens vor, bevor Sie als Prüflinge dann selbst das Halten der Vorträge unter unser Begleitung üben. Ob Sie in Präsenz oder online an den Veranstaltungen teilnehmen, spielt keine Rolle. Denn die Technik macht es möglich, auch diejenigen, die online dabei sind, in den Hörsaal zu schalten.

Darüber hinaus dient der Abschlusslehrgang der Wissensaneignung derjenigen Rechtsgebiete, die im schriftlichen Steuerberaterexamen nicht von Bedeutung waren (wie bspw. BWL, VWL, Berufsrecht) sowie der Aktualisierung des Steuerrechtswissens. Was hingegen nicht Gegenstand des Abschlusslehrgangs ist, ist die Nachstellung der Frage-/Antwortrunden der mündlichen Prüfung. Dafür bieten wir die gesondert buchbare dreitägige Prüfungssimulation an.

Da nach der schriftlichen Prüfung wieder der Berufsalltag beginnt, ist die Zeit zum Lernen sehr knapp bemessen. Dennoch müssen Sie sich die besonderen Themengebiete für die mündliche Prüfung aneignen. Auch das Halten von Vorträgen will gelernt sein (ja, das kann man tatsächlich lernen!). Stetes Üben mit zeitlich ausreichend Vorlauf bis zum Eintritt des Ernstfalls, ist hier die bessere Strategie. Bedenken Sie auch: Die Ladung zur mündlichen Prüfung muss nur zwei Wochen vorher erfolgen. Das ist kein ausreichendes Zeitfenster für den gesamten prüfungsrelevanten Stoff! Nur, wenn Sie sich sehr sicher sind, dass Sie die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, ist es sinnvoller, mit der Vorbereitung zu warten. Kommt dann überraschend doch die Einladung zur mündlichen Prüfung, können Sie entweder in den laufenden Abschlusslehrgang einsteigen oder nach dessen Beendigung die Videoansicht buchen.

Ja, das ist möglich. Denn die Stoffvermittlungen der Veranstaltungstage werden auf Video aufgezeichnet, so dass eine flexible Bearbeitung erfolgen kann. Starten Sie mit dem Abschlusslehrgang erst nach Abschluss der Durchführung ist es jedoch nicht mehr möglich, live an den Vortragsübungen teilzunehmen. Diese werden aus datenschutzrechtlichen Gründen auch nicht zur Videoansicht aufgezeichnet. Trotzdem erhalten Sie selbstverständlich die 45 Mustervorträge sowie den Zugang zu dem Video, in dem ausführlich die Technik des Vortragshaltens vorgestellt wird.

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